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Allgemeines

Der Jedermannslalom des MSC Wiehagen ist ein Wettbewerb, bei dem die durch Pylonen vorgegebene Strecke möglichst schnell und fehlerfrei zu durchfahren ist. Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer für Ihr Fahrzeug gütigen Fahrerlaubnis sein (ausgenommen Teilnehmer der Klassen 15, 16 und 18).

Für die Teilnahme am Jedermannslalom ist eine Fahrerlizenz nicht erforderlich. Ein Mehrfachstart eines Teilnehmers ist grundsätzlich erlaubt. Eine Nennung berechtigt zu zwei Wertungsläufen. Der Fahrer, der zum 1. Wertungslauf gestartet ist und die Lichtschranke passiert hat, zählt als Starter der betreffenden Klasse. Bei Witterungswechsel dürfen bereits absolvierte Läufe nicht wiederholt werden. Entscheidet der Veranstaltungsleiter auf Wiederholung eines Laufes, werden die dabei evtl. angefallenen Strafsekunden beim Wiederholungslauf nicht angerechnet. Ein nach Meinung des Teilnehmers nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß aufgebauter Parcours, berechtigt in keinem Fall, den Wertungslauf abzubrechen.

Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor (Kart ausgenommen).

 

Preise

Die Vergabe liegt im Ermessen des Veranstalters.

 

Zugelassene Fahrzeuge (ausgenommen die Klassen15-18)

Die Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden dann zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief (gültige AU- und TÜV Bescheinigung) zum öffentlichen Straßenverkehr zulassungsfähig sind

Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben.

Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich. Die Fahrzeuge müssen mit profilierten Reifen, deren Profil eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweist, ausgestattet sein. Reifen, die speziell für den Einsatz im Motorsport entwickelt wurden, sind nicht erlaubt.

 

Sicherheitsvorschriften, Geräuschvorschriften, Umweltrichtlinien

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Erläuterungen der StVZO zu den Sicherheitsvorschriften. Seitenfenster und Schiebedächer, bei Cabriolets auch Faltdächer, müssen während des Wettbewerbs vollständig geschlossen sein.

Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine Gefahr darzustellen scheint, oder dem Ansehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.

Die allgemeinen technischen Geräuschvorschriften der StVZO sind grundsätzlich einzuhalten. Darüber gilt ein max. Grenzwert von 98 db(A).

Das Tragen eines Schutzhelmes und die Benutzung von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben.

Der Teilnehmer ist grundsätzlich für die richtige Einstufung seines Fahrzeuges verantwortlich. Er hat die Möglichkeit, ggf. zur Verfügung gestellte Waage vor Abgabe der Nennung zur Feststellung des Fahrzeuggewichtes einmalig zu nutzen. Ist keine Waage vorhanden, ist das im Fahrzeugschein eingetragene Gewicht und die eingetragene Leistung maßgebend. Ein Teilnehmer hat nach Nennung nur ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund.

 

Klasseneinteilung, -zusammenlegung und Rücktritt

Die Teilnehmer und ihre Fahrzeuge sind den folgenden Klassen zuzuordnen:

Serienmäßige und verbesserte Fahrzeuge: Klasseneinteilung nach Leistungsgewicht

Klasseneinteilung 

Klasse 1

Serie

 

 

18kg/KW

Klasse 2

Serie

 

 

13kg/KW

Klasse 3

Serie

 

 

10kg/KW

Klasse 4

Serie

unter

 

10kg/KW

Klasse 5

Serie

verbessert

 

18kg/KW

Klasse 6

Serie

verbessert

 

13kg/KW

Klasse 7

Serie

verbessert

 

10kg/KW

Klasse 8

Serie

verbessert

unter

10kg/KW

Klasse 9

Damensonderwertung

 

 

Klasse 10

freie Klasse PKW

 

 

Klasse 11

Cart

 

 

 

Klasse 12

Quad

 

 

 

Klasse 13

Motorrad

 

 

 


Die Fahrzeuge der Gruppen 1 bis 8 werden nach Leistungsgewicht eingeteilt. Das Leistungsgewicht wird auf der Basis des tatsächlichen Gewichts laut Fahrzeugschein nach folgender Formel berechnet:

Leergewicht (tatsächliches Gewicht) durch Leistung in KW (gemäß Fahrzeugbrief / -schein).

Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem zur Einstufung angegebenen Leergewicht und Leistung entsprechen.

Der Veranstalter hat das Recht, Fahrer und/oder Fahrzeuge von der Veranstaltung auszuschließen.

 

Wertung

Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebende jeweilige Fahrzeit des schnellsten Wertungslaufes wird gewertet. Sieger ist der Fahrer mit der niedrigsten Fahrzeit. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Fahrzeiten. Bei Mehrfachstarts wird jeweils nur das beste Ergebnis gewertet. Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit. Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet die zweitschnellste erzielte Fahrzeit der Nennung. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex aequo). Bei Mehrfachstarts wird in jeder Klasse nur das beste Ergebnis gewertet.

 

Wertungsstrafen

Wertungsstrafen sind: Strafsekunden und Nichtwertung.

Folgende Tatbestände führen zu Strafsekunden:

a) Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der Markierung werden je Pylone 2 Strafsekunden berechnet. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn sich kein Teil des Bodenrandes mehr innerhalb der Markierung befindet. Beim Umwerfen von Pylonen in einer Pylonengasse werden max. 15 Strafsekunden berechnet.

Folgende Tatbestände führen zur Nichtwertung:

Das Auslassen einer Wertungsaufgabe oder eines Teils davon, also

  • Nichtpassieren eines Tores
  • Falsches Passieren einer einzelnen Markierung oder einer Schweizer Pylone
  • Auslassen einer Pylonengasse
  • Auslassen der Zielgasse
  • Inanspruchnahme fremder Hilfe während eines Laufes
  • Umgehung der Abnahme

Startet ein Fahrer nachweislich in einer falschen Klasse und wird dieser Tatbestand erst nach Start des Fahrers bekannt, so wird der Fahrer nicht gewertet.

 

Einsprüche

Über Einsprüche, die binnen 15 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse vom Teilnehmer schriftlich beim Veranstalter vorzutragen sind, entscheidet der Veranstaltungsleiter, bis zur Siegerehrung am Veranstaltungstag, endgültig. Entscheidungen der Zeitnahme und der Sachrichter sind unanfechtbar.

 

Streckenskizze

Eine Skizze der Streckenführung ist im Bereich des Nennwagens ausgehängt.

 

Dokumenten- und Technische Abnahme

Dokumentenabnahme

Vor der Zulassung zum Start hat sich jeder Teilnehmer im Nennwagen registrieren zu lassen.
Das Nenngeld beträgt je Start: siehe Aushang Nennwagen.

Technische Abnahme

Nach der Nennung hat jeder Teilnehmer sein Fahrzeug der Technischen Abnahme vorzuführen. Grundsätzlich ist der Teilnehmer selbst für die einwandfreie Funktionsfähigkeit seines Fahrzeuges verantwortlich. Ein Fahrzeug, das nach Auffassung des Technischen Kommissars nicht diesem Reglement entspricht, darf vom Veranstalter nicht zum Start zugelassen werden.

Eine Klasse, die nicht mindestens 3 Fahrer aufweist, wird, sofern möglich, mit der/den nächst höheren Klasse/n innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse (Serienfahrzeuge, verbesserte Fahrzeuge, Zweiräder) zusammengelegt.

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Verstanden!