Slalom Reglement

MSC-Slalom

Reglement Jedermannslalom MSC Wiehagen

Allgemeines

Der Jedermannslalom des MSC Wiehagen ist ein Wettbewerb,

 

bei dem die durch Pylonen vorgegebene Strecke möglichst schnell  und fehlerfrei zu durchfahren ist.

Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer für Ihr Fahrzeug gütigen  Fahrerlaubnis sein.

Ausgenommen Teilnehmer der Klassen 15, 16 und 18.

Für die Teilnahme am Jedermannslalom ist eine Fahrerlizenz nicht  erforderlich.

Ein Mehrfachstart eines Teilnehmers ist grundsätzlich  erlaubt.

Eine Nennung berechtigt zu zwei Wertungsläufen.

Der Fahrer, der zum 1. Wertungslauf gestartet ist und die  Lichtschranke passiert hat,

zählt als Starter der betreffenden Klasse.

Bei Witterungswechsel dürfen bereits absolvierte Läufe nicht  wiederholt werden.

Entscheidet der Veranstaltungsleiter auf Wiederholung eines  Laufes,

werden die dabei evtl. angefallenen Strafsekunden beim  Wiederholungslauf nicht angerechnet.

Ein nach Meinung des Teilnehmers nicht oder nicht mehr  ordnungsgemäß aufgebauter Parcours, berechtigt in keinem Fall,

den Wertungslauf abzubrechen.

Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor (Kart  ausgenommen).

Preise

Die Vergabe liegt im Ermessen des Veranstalters

Zugelassene Fahrzeuge (ausgenommen die  Klassen15-18)

Die Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)  entsprechen.

Nicht zum Öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden  dann zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief (gültige AU- und TÜV  Bescheinigung) zum Öffentlichen Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl.  vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der  Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben.  Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich.

Die Fahrzeuge müssen mit profilierten Reifen, deren Profil eine  Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweist, ausgestattet sein. Reifen, die  speziell für den Einsatz im Motorsport entwickelt wurden, sind nicht  erlaubt.

Sicherheitsvorschriften, Geräuschvorschriften,  Umweltrichtlinien

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Erläuterungen der StVZO  zu den Sicherheitsvorschriften. Seitenfenster und Schiebedächer, bei Cabriolets  auch Faltdächer, müssen während des Wettbewerbs vollständig geschlossen sein.  Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine Gefahr darzustellen scheint, oder dem  Ansehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.

Die allgemeinen technischen Geräuschvorschriften der StVZO sind  grundsätzlich einzuhalten. Darüber gilt ein max. Grenzwert von 98  db(A).

Das Tragen eines Schutzhelmes und die Benutzung von  Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben.

Der Teilnehmer ist grundsätzlich für die richtige Einstufung  seines Fahrzeuges verantwortlich. Er hat die Möglichkeit, ggf. zur Verfügung  gestellte Waage vor Abgabe der Nennung zur Feststellung des Fahrzeuggewichtes  einmalig zu nutzen. Ist keine Waage vorhanden, ist das im Fahrzeugschein  eingetragene Gewicht

und die eingetragene Leistung maßgebend.

Ein Teilnehmer hat nach Nennung nur ein Rücktrittsrecht aus  wichtigem Grund.

Klasseneinteilung, -zusammenlegung und Rücktritt

Die Teilnehmer und ihre Fahrzeuge sind den folgenden Klassen  zuzuordnen:

Serienmäßige und verbesserte Fahrzeuge: Klasseneinteilung  nach Leistungsgewicht

KlasseLeistungsgewicht (kg/kw)

Klasse 1: Serie 18 kg/kw oder  größer

Klasse 2: Serie 13 kg/kw bis kleiner18  kg/kw

Klasse 3: Serie 10 kg/kw bis kleiner 13  kg/kw

Klasse 4: Serie kleiner 10 kg/kw

Klasse 5: verbessert  18 kg/kw oder größer

Klasse 6: verbessert 13 kg/kw bis kleiner 18  kg/kw

Klasse 7: verbessert 10 kg/kw bis kleiner 13  kg/kw

 

Klasse8:  verbessert  kleiner 10kg/kw 

Klasse9:  Mofa

Klasse 10: Mokick

Klasse 11: Motorrad kleiner 500 ccm


Klasse 12: Motorrad über 500 ccm
 

Klasse 13: Quad

Klasse 14: Damensonderwertung

Klasse 15: Kart klein

Klasse 16: Kart groß

Klasse 17: MSC Wagen

Klasse 18: MSC Kart 

Die Fahrzeuge der Gruppen 1 bis 8 werden nach Leistungsgewicht  eingeteilt. Das Leistungsgewicht wird auf der Basis des tatsächlichen Gewichts  laut Fahrzeugschein nach folgender Formel berechnet:

Leergewicht (tatsächliches Gewicht) durch Leistung in KW (gemäß  Fahrzeugbrief / -schein).

Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem zur  Einstufung angegebenen Leergewicht und Leistung entsprechen.

 

Der Veranstalter hat das Recht, Fahrer und/oder Fahrzeuge von der  Veranstaltung auszuschließen.

Wertung

Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebende jeweilige  Fahrzeit des schnellsten Wertungslaufes wird gewertet.

Sieger ist der Fahrer mit der niedrigsten Fahrzeit. Die weiteren  Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Fahrzeiten. Bei Mehrfachstarts  wird jeweils nur das beste Ergebnis gewertet.

Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit.  Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet die zweitschnellste erzielte Fahrzeit  der Nennung. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex  aequo).

Bei Mehrfachstarts wird in jeder Klasse nur das beste Ergebnis  gewertet.

Wertungsstrafen

 

Wertungsstrafen sind: Strafsekunden und Nichtwertung.

Folgende Tatbestände führen zu Strafsekunden:

a) Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der  Markierung werden je Pylone 2 Strafsekunden berechnet. Eine Pylone gilt als  verschoben, wenn sich kein Teil des Bodenrandes mehr innerhalb der Markierung  befindet. Beim Umwerfen von Pylonen in einer Pylonengasse werden max. 15  Strafsekunden berechnet.

Folgende Tatbestände führen zur Nichtwertung:

Das Auslassen einer Wertungsaufgabe oder eines Teils davon,  also

- Nichtpassieren eines Tores,

- Falsches Passieren einer einzelnen Markierung oder einer  Schweizer Pylone,

- Auslassen einer Pylonengasse.

- Auslassen der Zielgasse,

Inanspruchnahme fremder Hilfe während eines  Laufes.

Umgehung der Abnahme,

Startet ein Fahrer nachweislich in einer falschen Klasse und wird  dieser Tatbestand erst nach Start des Fahrers bekannt, so wird der Fahrer nicht  gewertet.

Einsprüche

Über Einsprüche, die binnen 15 Minuten nach Bekanntgabe der  Ergebnisse vom Teilnehmer schriftlich beim Veranstalter vorzutragen sind,  entscheidet der Veranstaltungsleiter, bis zur Siegerehrung am Veranstaltungstag,  endgültig.

Entscheidungen der Zeitnahme und der Sachrichter sind  unanfechtbar.

Nichtvorliegen oder Wegfall von Teilnahme- und  Zulassungsvoraussetzungen,

Streckenskizze

Eine Skizze der Streckenführung ist im Bereich des Nennwagens  ausgehängt.

Dokumenten- und Technische Abnahme

Dokumentenabnahme

Vor der Zulassung zum Start hat sich jeder Teilnehmer im Nennwagen  registrieren zu lassen.

Das Nenngeld beträgt je Start: siehe Aushang  Nennwagen.

Technische Abnahme

Nach der Nennung hat jeder Teilnehmer sein Fahrzeug der  Technischen Abnahme vorzuführen. Grundsätzlich ist der Teilnehmer selbst für die  einwandfreie Funktionsfähigkeit seines Fahrzeuges verantwortlich.

Ein Fahrzeug, das nach Auffassung des Technischen Kommissars nicht  diesem Reglement entspricht, darf vom Veranstalter nicht zum Start zugelassen  werden.

Eine Klasse, die nicht mindestens 3 Fahrer aufweist, wird,  sofern möglich, mit der/den nächst höheren Klasse/n innerhalb der gleichen  Fahrzeugklasse (Serienfahrzeuge, verbesserte Fahrzeuge, Zweiräder)  zusammengelegt.